Bekanntmachung - BMBF
Anlage. Für diese Förderrichtlinie gelten die folgenden beihilferechtlichen Vorgaben: 1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen. Die Rechtmäßigkeit der Beihilfe ist nur dann gegeben, wenn im Einklang mit Artikel 3 AGVO alle Voraussetzungen des Kapitels I AGVO sowie die für die bestimmte Gruppe von Beihilfen geltenden Voraussetzungen des Kapitels III erfüllt sind.